Was bedeutet die Solarpflicht?
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms hat Deutschland das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent zu reduzieren. Dazu gehört unter anderem der verstärkte Einsatz umweltfreundlicher Alternativen zu Atom- und Kohlekraftwerken, wie zum Beispiel Solaranlagen. Eine bundesweite Solarnutzungspflicht ist im Gespräch. Demnach sollen Neubauten von vornherein mit Photovoltaikanlagen geplant und errichtet werden. Für bestehende Immobilien soll eine Nachrüstung im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung verpflichtend werden. Matthias Futterlieb, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundesamt, erklärt: "Das Gebäudeenergiegesetz bestimmt eine anteilige Nutzungspflicht für erneuerbare Energien. In § 35 des GEG wird diese Nutzungspflicht für solarthermische Anlagen auf mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs festgelegt."
In welchen Bundesländern gilt die Pflicht?
Eine bundesweit einheitliche Solarpflicht steht noch nicht fest. Einige Bundesländer haben jedoch seit 2022 eigene Gesetze zur Solarpflicht erlassen. Baden-Württemberg war Vorreiter und hat seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht für neu gebaute Nicht-Wohngebäude und überdachte Parkplatzflächen mit mehr als 35 Stellplätzen eingeführt. Im Mai 2022 wurde diese Pflicht auf alle Neubauten (einschließlich privater Wohngebäude) ausgeweitet, und seit dem 1. Januar 2023 ist bei umfangreichen Dachsanierungen zusätzlich die Installation einer Photovoltaikanlage vorgeschrieben.
Auch Nordrhein-Westfalen hat seit dem 1. Januar 2022 eine Photovoltaik-Pflicht, allerdings ausschließlich für Parkflächen. Gemäß der Landesbauordnung müssen überdachte Parkflächen mit mehr als 35 Stellflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin und Niedersachsen haben ebenfalls Regelungen zur Solarpflicht eingeführt.
Bayern plant die Einführung einer Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude ab März 2023. Ab dem 1. Juli 2023 sollen dann neue Nicht-Wohngebäude folgen. Ab 2025 sollen laut Artikel 44a der Bauordnung (BayBO) auch Dachsanierungen von Nicht-Wohngebäuden einbezogen werden.
Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben ebenfalls Entwürfe für eine Photovoltaik-Pflicht diskutiert. Bisher gab es jedoch keinen Gesetzesbeschluss in diesen Bundesländern.
Eine bundesweit einheitliche Regelung soll die verschiedenen Vorschriften vereinheitlichen und für die restlichen Bundesländer übernommen werden. Gemäß dem Plan sollen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude von der Pflicht betroffen sein. Zunächst konzentriert man sich jedoch auf Neubauten, obwohl in einigen Fällen bereits eine Ausweitung auf Dachsanierungen vorgesehen ist.
Warum ist eine Solarpflicht sinnvoll?
Prof. Dr. Volker Quaschning, ein Experte der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin für Regenerative Energien, Energiewende und Klimaschutz, betont die Bedeutung des Ausbautempos, das durch die Solarpflicht beschleunigt werden könnte. Er sagt: "Um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die Lebensgrundlagen unserer Kinder zu erhalten, müssen wir das Ausbautempo der Photovoltaik in Deutschland mehr als vervierfachen. In Städten wie Berlin wird gerade einmal ein Prozent der geeigneten Dächer genutzt."
Berit Müller von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V und dem Solarzentrum Berlin teilt diese Ansicht. Sie sieht es als naheliegend an, die Ziele der Bundesregierung durch ordnungsrechtliche Maßnahmen anzugehen. Sie sagt: "Wir können feststellen, dass wir ohne die Nutzung der Dächer unser Ziel zur Reduzierung der Emissionen und zur nachhaltigen Energieversorgung in der EU und in Deutschland nicht erreichen werden. Wenn wir uns ansehen, welche Möglichkeiten wir haben, dieses Ziel zu erreichen, wird klar, dass wir alle Dächer und andere geeignete versiegelte Flächen wie Schallschutzwände, Straßenränder und Fassaden nutzen müssen."
Staatliche Unterstützung für Solarenergie bei Privatpersonen
Das Gute daran ist, dass Solarenergie als umweltfreundlich gilt und daher mit attraktiven Fördergeldern und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet beispielsweise zinsgünstige Kredite für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an. Dabei werden neben dem Anschaffungspreis auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation von Photovoltaikanlagen gefördert. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist wird. Zudem fördern viele Bundesländer Solaranlagen oder Batteriespeicher über eigene Förderprogramme.