Hamm - Die Nutzung von Photovoltaik (PV) ermöglicht eine deutliche Kosteneinsparung. Angesichts des rapide steigenden Energiepreises amortisiert sich die Anschaffung einer Solaranlage sogar schneller als in der Vergangenheit. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Hausbesitzer dazu, Solarzellen auf ihren Dächern zu installieren. Im Gegensatz dazu bleiben die Dächer von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern oft ungenutzt. Das muss jedoch nicht sein.
Bei der Entscheidung gegen Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern werden oft steuerliche und bürokratische Hürden als Hauptgründe angeführt. Dabei existieren Möglichkeiten, wie auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit relativ geringem Aufwand von selbst erzeugter Solarenergie profitieren können. Dies wird umso attraktiver und einfacher durch eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung.
Die Energieagentur Regio Freiburg hat in einem Leitfaden mehrere Lösungswege aufgezeigt, wie WEGs Solarenergie für sich nutzen können. Dabei werden auch verschiedene Betriebskonzepte vorgestellt - von Mieterstrommodellen über die Versorgung des Gemeinschaftsstroms bis hin zu einzelnen Anlagen und der Einspeisung des gesamten erzeugten Stroms.
Die erste Herausforderung auf dem Weg zu einer Solaranlage auf dem gemeinschaftlichen Dach ist die Zustimmung der anderen Parteien im Haus. Denn grundsätzlich handelt es sich bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage um eine bauliche Veränderung, die von einer WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, erklärt Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Es ist wichtig zu beachten, dass nur diejenigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die für die Installation stimmen, später auch die Kosten tragen müssen. Es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich oder es wird bei der Beschlussfassung eine doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) erreicht. In diesem Fall müssen alle Eigentümer die Kosten gemeinschaftlich tragen, normalerweise entsprechend ihrer Miteigentumsanteile.
Die zweite wichtige Frage bei der Anschaffung einer Solaranlage lautet: Welches Betriebskonzept kommt infrage? Es liegt nahe, dass die WEG die Photovoltaik-Anlage gemeinsam auf dem Dach installiert. Es muss jedoch geklärt werden, ob der erzeugte Strom lediglich für den Allgemeinstrom, beispielsweise für den Aufzug und die Treppenbeleuchtung, genutzt werden soll oder ob er auch in den Wohnungen verwendet werden soll.