Erneuerbare Energien: Flächenfraß – Mythos oder Wahrheit

Wasist Flächenfraß? (Begriffserklärung)

DasGrundwort „Fraß“ in dem zusammengesetzten Begriff „Flächenfraß“ wird heutzutagemeist negativ gedeutet – gängige deutsche Redewendungen bestätigen das:Jemand „fraß sich den Bauch voll“. Gemeint ist eine eher maßlose, gefräßigeVöllerei – und die gilt als eins der sieben Laster, auch Todsünden genannt. Oderjemand „wird den Haien zum Fraß vorgeworfen“. Fraß ist demnach Raubtierfutter. UndRaubtiere sind wild und gefährlich. Zudem wird ein Schaden, den Insekten oderNagetiere verursachen, hierzulande auch Fraß genannt. Und wer angesichts einesvollen Tellers von Fraß spricht, der meint das ganz sicher auch nicht positiv. DieKombination aus dem Bestimmungswort „Flächen“ und dem Grundwort „Fraß“ verheißtdemnach nichts Gutes.

Wer imZusammenhang mit Erneuerbaren Energien den Begriff „Flächenfraß“ benutzt, zeichnetentweder ein Bild von der Realität, auf dem Erneuerbare Energien sichraubtierhaft und gefräßig über Flächen hermachen. Oder er zeichnet einBild, auf dem – von wem auch immer – den Erneuerbaren Energien Flächen zumFraß vorgeworfen werden.

BeideBilder sprechen nicht für die Erneuerbaren Energien. Diese werden damit wildenTieren gleichgestellt, die sich durch die Landschaft fressen oder die gefüttertwerden müssen. Das ist nicht sachlich, sondern überspitzt (polemisch).Und auch derjenige, der Flächen „verfüttert“, wird somit abgewertet. Wer sich beimArgumentieren solcher Polemik bedient, schadet dem Ansehen der ErneuerbarenEnergien und bremst die Energiewende.  

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Die Fragealler Fragen lautet: „Ist da was dran am Flächenfraß der ErneuerbarenEnergien?

Aktuelle Zahlen und Fakten zumFlächenverbrauch der Erneuerbaren in Deutschland

EndeAugust beantwortete die Bundesregierung eine sogenannte KleineAnfrage von Bundestagsabgeordneten –Drucksache 20/7849 – zur Flächeninanspruchnahme von Erneuerbaren Energien:

1.     Wie viel Freifläche hat der Ausbau derWindenergie- und Photovoltaikanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung, konkretund in absoluten Zahlen ausgedrückt, bislang verbraucht?

In ihrerAntwort auf diese Frage bezieht sich die Bundesregierung auf einen Berichtvom Umweltbundesamt. Demnach betrug die am Ende des Jahres 2021 vonPV-Freiflächenanlagen beanspruchte Fläche insgesamt rund 32.000 Hektar (ha).

Davonentfallen

·      11.460 ha auf Konversionsflächen,

·      9.600 ha auf Ackerflächen

·      und 2.440 ha auf Randstreifen anVerkehrswegen.

·      Anlagen auf bestehendem Grünlandbelegen rund 1.060 Hektar.

·      Weiterhin sind 3.380 ha Gewerbe- undIndustriegebiete (mit Bebauungsplan vor 2010) mit Freiflächenanlagenbelegt.

·      Die restlichen 4.060 ha entfallen aufverschiedene sonstige Flächen.

In diesenZahlen zur Flächeninanspruchnahme von PV-Freiflächenanlagen sind auch Flächenmit Doppelnutzung enthalten.

Zu derFrage, wie viel Freifläche konkret und in absoluten Zahlen vom Ausbau derWindenergie an Land in Anspruch genommen wurde, hatte die Bundesregierungkeine belastbaren Zahlen. Der kumulierte Anlagenbestand zum Ende des 1.Halbjahres 2023 umfasste demnach etwa 29.500 Windenergieanlagen (Quelle:Statistiken der Bundesnetzagentur ausgewählter Erneuerbarer Energieträger zurStromerzeugung vom Juni 2023).

Flächen würdenbei Windenergieanlagen demnach von Fundament, Kranstellfläche und Zuwegungin Anspruch genommen. Eine Datenerhebung der Fachagentur Wind ergab lautder Antwort der Bundesregierung, dass speziell bei Windenergieanlagen im Waldetwa 0,05 ha vom Fundament und 0,15 ha für die Kranstellfläche dauerhaftfreizuhalten sind. Hinzu kommt die Inanspruchnahme für die sogenannte Zuwegung,die sehr unterschiedlich ausfallen kann. Im Schnitt ergab sich beiWindenergieanlagen im Wald eine Inanspruchnahme von 0,46 ha jeWindenergieanlage (Quelle: Fachagentur Wind an Land). FürWindenergieanlagen außerhalb von Waldgebieten liegen keine Zahlen vor, imOffenland ist demnach jedoch eher von einer etwas geringerenFlächeninanspruchnahme auszugehen.

2.     Schafft die Bundesregierung einenAusgleich für die vom Ausbau der Windenergie- und Photovoltaikanlagenverbrauchten Flächen, und wenn ja, wie erreicht sie das?

Hinsichtlichdes Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sind der Bundesregierung zufolge Eingriffenach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden.Sofern das nicht möglich ist, sind die Beeinträchtigungen mit Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (§§ 13 ff. desBundesnaturschutzgesetzes/BNatSchG). Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werdenvon den Vorhabenträgern planerisch vorbereitet, in den Genehmigungsbeschlüssenfestgelegt und dann bei Projektrealisierung von den jeweiligen Anlagenbetreibernumgesetzt. Die Maßnahmen werden von den Vorhabenträgern finanziert.Haushaltsmittel werden insofern nicht eingesetzt.

3.    Wie viel doppelt genutzte Fläche hatder Ausbau der Windindustrie- und Photovoltaikanlagen nach Kenntnis derBundesregierung, konkret und in absoluten Zahlen ausgedrückt, bislangbeansprucht?

AufgeschlüsselteDaten zur Flächeninanspruchnahme der besonderen PV-Freiflächenanlagen, darunterAgri-PV, Parkplatz-PV, Moor-PV oder schwimmende PV, ebenso wie von PV-Anlagenauf, an und in Gebäuden und baulichen Anlagen liegen der Bundesregierungderzeit nicht vor. Die Anlagentypen sind in den in der Antwort zu Frage 1genannten Daten enthalten. Die Kategorien sollen in Zukunft separat erfasstwerden.

Für dieWindenergie an Land existiert keine mit der Photovoltaik vergleichbareDoppelnutzung der Flächen. Innerhalb der ausgewiesenen Flächen für dieWindenergie wird zum weit überwiegenden Anteil die bisherige Nutzung von derLand- oder Forstwirtschaft fortgesetzt. Je Windenergieanlage wird einebestimmte Fläche in Anspruch genommen, der Bereich zwischen den Anlagen wirdin seiner bisherigen Nutzung nicht eingeschränkt.

4.    Über welche konkretenFlächenpotenziale hat die Bundesregierung Kenntnis, angesichts ihrer Absicht,Flächen doppelt zu nutzen?

EinBericht des Umweltbundesamtes beziffert das Dachflächenpotenzial fürPhotovoltaikanlagen auf 1.630 Quadratkilometer (km2) beziehungsweise163.000 ha.

5.    Welche Kenntnis hat dieBundesregierung angesichts doppelt zu nutzender Flächen über eine qualitativeVerschlechterung der ursprünglichen Flächennutzung, verursacht von derangestrebten doppelten Flächennutzung?

DerBundesregierung liegen keine Daten zu einer Verschlechterung gegenüber derVornutzung vor. Da die Vornutzung maßgebend ist, kann dies nur imEinzelfall beurteilt werden. Im Hinblick auf die Windenergie an Land wird aufdie Antwort zu Frage 3 verwiesen.

...

8.    Stehen nach Kenntnis derBundesregierung für Erneuerbare Energien in ehemaligen Tagebaugebieten Flächenzur Verfügung und wenn ja, um wie viel Fläche handelt es sich dabei?

PV-Freiflächenanlagenauf Tagebaugebieten sind als Teil der Flächenkategorie „Konversionsfläche“ imEEG förderfähig. Zudem wurde mit dem neuen § 249b des Baugesetzbuches (BauGB)jüngst eine erleichterte Möglichkeit für die Länder geschaffen, für den Ausbauder Windenenergie und der Photovoltaik auf Tagebaufolgeflächen Flächen bereitzustellen.

Es wurden bereitsvereinzelt Solar-Freiflächenanlagen und Windparks in Tagebaugebietenumgesetzt, antwortet die Bundesregierung. Alle Tagebaureviere verfügen nachder Studie„Erneuerbare Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ über signifikantePotenziale, aber in unterschiedlicher Zusammensetzung.

·      Im Lausitzer Revier wurden demnach knapp2 GigawattPeak (GWP) für die Windenergie und rund 9 GWPfür PV ermittelt.

·      Das Mitteldeutsche Revier verfügt mitcirca 4,5 GWP über hohe Solar-, jedoch kaum Windenergiepotenziale.

·      Das Rheinische Revier hat mit jeweilsüber 1 GWP Potenziale bei beiden Technologien.

9.    Werden nach Kenntnis derBundesregierung Flächen von ehemaligen Tagebaugebieten zugleich fürWindindustrie- und Photovoltaikanlagen sowie für Maßnahmen zur Rekultivierungund Renaturierung dieser ehemalige Tagebaugebiete genutzt, und wenn ja,inwiefern?

Zurgemeinschaftlichen Nutzung von Tagebaufolgeflächen für die Rekultivierung undden Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik liegen derBundesregierung keine Daten vor. Rekultivierungsziele für dieTagebaufolgeflächen werden regelmäßig in Braunkohle- und Sanierungsplänenfestgelegt. Diese sind als Ziele der Raumordnung bei der Genehmigung derAnlagen grundsätzlich verbindlich zu berücksichtigen. Im Falle derFlächenbereitstellung durch Rechtsverordnung auf Grundlage von § 249b BauGB(siehe die Antwort zu Frage 8) sind die Rekultivierungsziele angemessen zuberücksichtigen. Unter diesen Bedingungen ist eine gemeinsame Nutzung vonFlächen zur Rekultivierung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien abergrundsätzlich möglich. Eine solche erscheint beispielsweise mit Agri-PVim Falle einer Rekultivierung in Form von landwirtschaftlicher Folgenutzungoder mit Floating-PV auf Tagebauseen denkbar.

Flächenverbrauch der Erneuerbaren Energien:Darum geht’s!

Diefolgende Aufstellung stellt den tatsächlichenFlächenbedarf von Anlagenzum Erzeugen Erneuerbarer Energie in Form von Strom dem Flächenbedarfherkömmlicher Energieerzeugungsanlagen gegenüber (Stand:2015) – wobei die Strommenge als Vergleichsmaßstab dient (Flächenbedarfan Quadratmetern (m2) pro jährlich erzeugte Gigawattstunde (GWh)):

Solarstrom (Photovoltaik)

·      Dachanlagen:                                       11.400            

·      Freiflächenanlagen (FFA):                     22.900

Windstrom

·      an Land (onshore):                               64.000

·      vor der Küste (offshore):                       1.170.000

Wer diesenPlatzbedarf der erneuerbaren mit dem von fossilen Stromerzeugungsanlagenvergleicht,

Atomstrom:                                                     25

Steinkohlestrom:                                              47

Braunkohlestrom:                                            1.330

kommt zudem Schluss, dass erstere deutlich mehr Platz brauchen.

Energieausbeuteauf der Fläche – ein Vergleich

Ein aktueller Faktencheck ergibt folgende Tabellen zum Standder Flächenbesetzung mit Erneuerbaren Energien: Demnach werden viele der inDeutschland geförderten erneuerbaren Energien auf landwirtschaftlichen Flächenerzeugt. Die größten Anteile an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF)nehmen bisher der Energiepflanzenanbau für die Biogaserzeugung (8,7 Prozent)und der Rapsanbau für die Biodieselherstellung (3,1 Prozent) ein.Photovoltaik-Freiflächenanlagen beanspruchen hingegen aktuell nur 0,1 Prozentder LF.

Das Fazit des Faktenchecks lautet,dass mit Photovoltaik und Wind um ein Vielfaches mehr Energie je ha landwirtschaftlicherFläche erzeugt werden kann als mit biogenen erneuerbaren Energien, selbstwenn die Koppelprodukte sowie die Stromspeicherung berücksichtigt werden.

So ist der Stromertrag je ha beiPV-FFA im Mittel 28-mal höher als bei Biogas. Im Wärmesektor kann mit Stromaus PV-FFA und der Umwandlung zu Wärme mithilfe von Wärmepumpen im Mittel sogar54-mal mehr Wärme auf der Fläche erzeugt werden als mit derHackschnitzelproduktion aus Kurzumtriebsplantagen. Mit der Nutzung von Raps fürBiodiesel, inklusive Gutschrift der Koppelprodukte, ist es möglich, 57 TausendKilometer pro Jahr mit einem Mittelklassewagen zu fahren. Mit dem Strom auseiner PV-FFA sind es je ha und Jahr hingegen 3,9 Millionen Kilometer. Bezogenauf den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche für dieNahrungsmittelproduktion sind WEA noch einmal deutlich flächeneffizienter alsPV-FFA. Werden die benannten biogenen erneuerbaren Energien zukünftig mitPV-FFA oder WEA ersetzt, kann der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche fürdie Nahrungsmittelproduktion deutlich reduziert werden. Mit Blick auf eineeffiziente Flächennutzung lässt sich eine Änderung der politischen Steuerung zuGunsten von PV-FFA und vor allem WEA empfehlen.

AktuelleZahlen zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen

Derjüngste „AgrarpolitischeBericht der Bundesregierung 2023“ macht Angabenzu Verlusten landwirtschaftlicher Flächen:

DieInanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen mit der Umwandlung in andereNutzungsarten betrug im Schnitt der letzten vier Jahre 118 ha je Tag.

InDeutschland hat sich dem Bericht zufolge der landwirtschaftlicheFlächenverlust infolge Umwidmung allein im Zeitraum 1992 bis 2020 auf 1,42Millionen ha summiert. Vor allem Überbauung und Versiegelung, aber auch dieUmnutzung für Wald, Belange des Naturschutzes, Gewässerflächen oder dieErzeugung erneuerbarer Energien, verringern die für die Ernährung verfügbareFläche.

ZentralesProblem ist demnach eine Kombination aus anhaltend hohem Flächenbedarffür Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und Energieerzeugung und der Nichtanwendungflächensparender Instrumente.

In derDeutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist eine Reduzierung der Flächenzuwächse fürSiedlung und Verkehr auf weniger als 30 ha pro Tag bis 2030 vorgegeben. DieUmwidmung landwirtschaftlicher Flächen für Siedlung und Verkehr ist 2022 jedochnicht gesunken, sondern um drei ha pro Tag gestiegen auf derzeit 55 ha pro Tag.Das entspricht etwa 77 Fußballfeldern.

Diese Entwicklunggefährdet die Zielerreichung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, dieeinen Wert von weniger als 30 ha pro Tag bis 2030 verlangt, um Nachhaltigkeits-und Klimaschutzziele erreichen zu können. Insbesondere das im Klimaschutzplanverankerte Ziel einer Flächenkreislaufwirtschaft bis 2050, das heißt, ab 2050Netto-Null weitere Flächenneuinanspruchnahmen.

Fläche isteine begrenze Ressource, mit der achtsam und sparsam umzugehen ist.Dafür müssen vorhandene Flächenpotentiale mit dem Realisieren möglichst vielerparalleler Nutzungen auf derselben Fläche optimal ausgeschöpft werden. ZumBeispiel Dorfkernsanierung (Innenentwicklung) statt Bauen auf der grünen Wiese(Umbau anstatt Neubau), Photovoltaik als Zweitnutzung auf Dächern, Parkplätzen,Industriebauten, naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen mit Verfahren, die indie landwirtschaftliche Nutzung integriert sind.

Mit demVorgeschriebenen haben Sie Zahlen und Fakten zum Flächenverbrauch derErneuerbaren Energien in der Hand. Doch wer es mit Argumenten wie„Flächenfraß der Erneuerbaren Energien“ zu tun bekommt, der muss auchfolgendes bedenken:

Ohne Erneuerbare Energien gibt’s keineKlimaneutralität!

Der Menschgestaltet sich seinen – von Natur aus begrenzten – Lebensraum: die Erde.Er nimmt sich Landflächen und teils sogar Wasserflächen und beutet sie aus:

·      Er baut darauf Siedlungen mit allemDrum und Dran – sowie Verkehrswege zwischen den einzelnen Siedlungen. Damitmacht er oberirdischen Lebensraum von Pflanzen und Tieren zunichte. Weil dabeider natürliche Erdboden unter einer Decke aus Steinen und Beton verschwindet,spricht man übrigens auch von Bodenversiegelung. Und weil die menschlichen Bautenmit ihrem Gewicht so sehr auf den natürlichen Grund drücken und diesen dabeiverdichten (Stichwort: Bodenverdichtung), ist dort auch unterirdisches Lebenkaum noch möglich.

·      Andere Land- und Wasserflächen nutzt derMensch, um darauf landwirtschaftlich zu wirtschaften: Er wandelt sie inAnbauflächen für Pflanzen und Weideflächen für Tiere um, die im Gros später aufseinem Teller landen.

·      Wieder andere dienen ihm als Anbauflächefür Rohstoffe, aus denen er zum Beispiel Stoffe für Textilien macht.

·      Hinzu kommen Land- und Wasserflächen, die oberirdischeRessourcen wie Holz und unterirdische wie Bodenschätze und fossile Brennstoffebergen. Auch daran bedient sich der Mensch.  

Leiderlebt der Mensch seit Langem nicht mehr und trotz jüngster Bemühungen auchnoch nicht wieder im Einklang mit der Natur. Er handelt großteils nichtals Teil des natürlichen Kreislaufs (Stichwort: Kreislaufwirtschaft).Stattdessen verändert er seinen Lebensraum ohne Rücksicht auf Verluste. Erhandelt dabei noch allzu oft maßlos. Und einen Teil der Erde zerstört erso unwiederbringlich.

DasBewusstsein, dass sich ein solch verschwenderischer Umgang mit planetarbegrenzten Ressourcen letztlich gegen die eigene Existenz richtet, der Klimawandelist unbestritten menschengemacht, wächst zwar, doch zu langsam, um inrasche Taten zu münden, die den Klimawandel stoppen.

Wichtigfür die hier diskutierte Frage, ob erneuerbare Energien Flächenfraß bedeuten,also übermäßig Flächen verbrauchen, ist das: Verbrauch meint ein Aufbraucheneiner Ressource. Diese Ressource ist nach dem Verbrauch demnach nicht mehrvorhanden.

Übrigens ist das bei unserem ThemaEnergie, die nach dem Energieerhaltungssatz nicht verloren gehen kann, sowichtig, dass es zu einem neuen Energievokabular führen sollte. Genau genommengebraucht der Mensch Energie nur.

Aberzurück zu den Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen: Die verbrauchen dieFläche nicht, auf der sie stehen. Sie gebrauchen sie. Die Fläche ist demMenschen nicht als Ressource verloren. Ihr Zweck ist nur ein anderer.

DieEnergiewende ist die Umstellung der Energieversorgung – weg vonfossilen, umweltunfreundlichen und hin zu erneuerbaren, umweltfreundlichenEnergiequellen. Sie ist eins der Wendemanöver, die ausgeführt werden müssen,um den Treibhausgasausstoß des Menschen auf Null zu bringen und so die Erderhitzungzu begrenzen – und den Klimawandel zu bremsen und seine Folgen imErträglichen zu halten.

ErneuerbareEnergien sind die einzigen Energiequellen, die der Mensch künftig anzapfendarf, um seinen stetigwachsenden Hunger auf Energie zu stillen: Der Weltenergieverbrauch(globaler Verbrauch an Primärenergie) lag im Jahr 2022 bei 604,04Exajoule – das sind 1018 Joule (J) oderrund 278 Terawattstunden (TWh). Gut zu wissen: Als Primärenergie sind in dieserAngabe nur die gewerbsmäßig gehandelten Brennstoffe berücksichtigt worden.Nicht enthalten sind demnach Brennstoffe wie Holz, Torf und tierische Abfälle,die zwar mancherorts einen hohen Stellenwert haben, über deren Verbrauch jedochkeine zuverlässigen statistischen Angaben vorliegen.

Grundsätzlichmuss ein Umdenken stattfinden. Die Konkurrenz um die begrenzte Flächeder Erde kannte klassischerweise nur zwei Konkurrenten: die Landwirtschaft undden Siedlungsbau.

Übrigens: Energieerzeugungsanlagenzählten seit jeher zum Drum und Dran des Siedlungsbaus. Warum betrachtet mansie jetzt losgelöst davon?

DerVollständigkeit halber muss noch erwähnt werden: Dass inzwischen auch derNaturschutz als Konkurrent um Flächen ringt, ist eine Notwendigkeit.

Wir dürfenErneuerbare Energien nicht als Option betrachten. Sie sind ein Muss. Unddeshalb muss Platz dafür gemacht werden. Vom Flächenbedarf der ErneuerbarenEnergien auf Flächenfraß zu schließen, ist zu kurz gedacht.

Denn währendder Standzeit beziehungsweise Betriebszeit (auch Laufzeit genannt) schaden dieerneuerbaren Anlagen dem Standort nicht. Im Gegenteil: FürSolarstromanlagen zum Beispiel belegen Studien diverse Vorteile, die sie derFläche bringen (Stichworte: Verschattung, Biodiversität). Und auch der Rückbauausgedienter Anlagen ist unschädlich für die Fläche.

Schauenwir dagegen auf ausgebeutete Braunkohletagebaue, die nur mit hohemAufwand „wiederbelebt“ werden können, oder auf Atomkraftwerke mit ihremAtommüll, dessen sichere Entsorgung bis heute ungelöst ist und die Erde ausheutiger Sicht noch Millionen (Schutzzeit laut dem deutschenStandortauswahlgesetz, StandAG) oder Milliarden Jahre belastet, dann wird klar,welche Standortnachteile die Fossilen und Atom mit sich bringen(Stichwort: Nuklearkatastrophe von Fukoshima im Jahr 2011). Ganz zu schweigenvon den Umweltproblemen, die das Verfeuern der Fossilen macht.

ZumSchluss noch eine gute Nachricht: Das diesjährige Ausbauziel für Solarenergiehat Deutschland Medienberichtenzufolge erreicht. Bei der Windenergie hinken wirallerdings schon hinterher...

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